Ministerin Spiegel darf sich nicht über das Recht stellen

In der Rhein-Zeitung wurde Anfang dieser Woche von der gescheiterten Abschiebung eines Sudanesen im Kreis Rhein-Hunsrück berichtet. Obwohl das Koblenzer Verwaltungsgericht die Abschiebung des Sudanesen nach Italien als notwendig eingestuft und zuvor ein Trierer Gericht den Anspruch auf Asyl abgelehnt hat, hat das Integrationsministerium den Kreis angewiesen, die Abschiebung zu unterlassen. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf: 

„Für unser Asylrecht in Deutschland, für seine Akzeptanz, ist es entscheidend, Missbrauch zu verhindern. Auch den Anschein von Missbrauch. Wenn ein Asylbewerber abgelehnt wird, dann ist der Rechtsstaat in der Pflicht, die Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus ergeben. Erneut zeigt nun Ministerin Spiegel, dass ihr der nötige, politische Wille fehlt, Abschiebungen durchzusetzen und durchzuführen.

Man kann nicht im Fall von Sami A. die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze einfordern und bei nächster Gelegenheit die Urteile gleich zweier Gerichte ignorieren. Das Integrationsministerium mit Frau Spiegel an der Spitze hat aus den zurückliegenden Fällen und der Rüge des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes offensichtlich nichts gelernt. Sie war gewarnt und hat dennoch erneut rechtsstaatliche Grundsätze ignoriert.“

Die CDU-Landtagsfraktion wird den Fall im zuständigen Landtagsausschuss auf die Tagesordnung setzen lassen.