Verkaufsoffene Sonntage

Die Corona-Pandemie hat auch im rheinland-pfälzischen Einzelhandel deutliche Spuren hinterlassen. Innenstädte waren wie leer gefegt, Kunden blieben zu Hause. Umsatzeinbußen von bis zu 100% waren häufig die Regel. Diese Umsatzeinbußen sind durch das ‚normale‘ Geschäft nicht mehr aufzufangen. Zweifelsohne wird die Senkung der Mehrwertsteuer einen positiven Einfluss auf den Handel haben, aber es bedarf weiterer, ergänzender Maßnahmen um die Geschäfte in Innenstädten, Fußgängerzonen und Industriegebieten weiter zu beleben. Zudem kommt dem stationären Einzelhandel eine große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung zu. Die rund 12.000 Unternehmen stellen in Rheinland-Pfalz Arbeitsplätze für insgesamt 150.000 Beschäftigte, häufig mit der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.

Grundsätzlich sind in Rheinland-Pfalz schon jetzt bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr gesetzlich gestattet. Auf Basis der bestehenden Gesetzeslage wurde jedoch richterlich entschieden, dass diese nur anlassbezogen zulässig sind. Heißt: Verkaufsoffene Sonntage in Rheinland-Pfalz sind, anders als in anderen Bundesländern, danach nur zulässig, wenn der Anlass bereits ohne Öffnung der Geschäfte die Mehrzahl der Besucher an dem Tag anzieht. Gerade unter den aktuellen Corona-Einschränkungen fallen schon einmal die meisten denkbaren Anlässe weg.

Und um es klar zu betonen: Auch der Sonntagsschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und soll nicht fallen, sondern lediglich punktuell in einem gesunden „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ eingeschränkt werden dürfen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über Gebühr zu belasten.

Denn wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir wollen, dass der Einzelhandel vor Ort nicht ausstirbt und Arbeitsplätze erhalten werden können. Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion, dass die anlassunabhängige Verkaufs-Freigabe von vier Sonntagen in diesem Jahr, das unseren Einzelhandel so schwer gebeutelt hat, ermöglicht wird, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auszugleichen. Während beispielsweise Hessen in seinen Corona-Bekämpfungsverordnungen eine anlassunabhängige Sonntagsöffnung erlaubt, besteht diese Möglichkeit in Rheinland-Pfalz nicht. Das wollen wir ändern!