Kita-Zukunftsgesetz

Am 21. August 2019 wurde es beschlossen – das Kita-Zukunftsgesetz.

Damit verbunden waren hohe Erwartungen von Eltern und Trägern.

Die Landesregierung suggeriert der Öffentlichkeit Verbesserungen – unter dem Strich bleibt aber ein Millionen-Schwindel zu Lasten von Kindern, Erziehern, Eltern und den Trägern der Kindertagesstätten.

Wo früher die Träger gewisse Freiheiten hatten, versucht das neue Gesetz unter dem Deckmantel der „Transparenz“ eine landesweite Vergleichbarkeit zu schaffen. Eine Vergleichbarkeit, die die individuellen Bedürfnisse der Träger vor Ort, die ja letztlich alleine für alles verantwortlich zu sein scheinen, in keiner Weise berücksichtigt.

Das Land versucht also Dinge über einen Kamm zu scheren, die so einfach nicht zu vereinheitlichen sind. Das führt zur großen Verwirrung und Ungewissheit vor Ort darüber, wie z.B. Personal dauerhaft vorzuhalten ist, wie sich das Sozialraumbudget gestaltet und welche früheren Förderprogramme sich nunmehr in diesem wiederfinden.

Insofern ist es nicht überraschend, dass die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage in vielen Fällen mit altbekannten Allgemeinplätzen aus den Debatten und Beiträgen in Plenum und Ausschuss aufwartet, ausweichend formuliert ist und viele Leerstellen enthält.

Kindertagesstätte (Photo: A. Vollmer)