Kinderschutz muss Priorität haben

Man kann es nicht oft genug betonen: Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Wir müssen sie vor jedweder Form der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs schützen. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher seit langem intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Die Folgen dieser Gewalt gegen Kinder sind gravierend. Es geht um körperliche Verletzungen aber auch um oft nicht mehr heilbare seelische Schäden, die die Opfer ein Leben lang begleiten und beeinträchtigen.

Gerade auch Ärztinnen und Ärzten kommt im Kampf für den Kinderschutz große Bedeutung zu. Denn sie sind es, denen Minderjährige ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden. Sie sehen und erkennen Verletzungen, die aus Misshandlungen resultieren können.

Allerdings ist Ärztinnen und Ärzten, die einen entsprechenden Verdacht haben, bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich über ihre Befunde und einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen. Notwendig ist dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter. Das ist kontraproduktiv.

Es ist offenkundig, dass hier Regelungsbedarf besteht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten müssen.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes nutzen wir die Möglichkeit, diesen Missstand zu ändern. Er regelt, orientiert am Beispiel Nordrhein-Westfalens, den interkollegialen Ärzteaustauch zur Verbesserung des Kinderschutzes und schafft Rechtssicherheit – vor allem zum Wohle der Kinder!