Im Gegensatz zum gebührenfreien Hochschulstudium zahlen Auszubildende in der Physiotherapie teilweise Schulgeld. Das ist ein Baustein, warum einige Ausbildungen von jungen Menschen als nicht mehr attraktiv angesehen werden. Angesichts der Bedeutung der Physiotherapie im Gesundheitswesen und im Hinblick auf die demografische Veränderung unserer Gesellschaft ist die Belastung von Auszubildenden in der Physiotherapie mit Schulgeld nicht verantwortbar.
Landesregierung bleibt hinter eigenem Anspruch zurück
Bereits 2014 hatte die CDU-Landtagsfraktion die Abschaffung des Schulgeldes für Physiotherapeuten gefordert. 2015 hatte die Landesregierung in einer Ausschusssitzung behauptet, diese Abschaffung sei „das kurzfristige Ziel“ der Landesregierung (Vorlage 16/4982). Nun, über drei Jahre später, ist das noch immer nicht umgesetzt. Sie bleibt hinter dem selbst formulierten Anspruch zurück.
Antwort auf Große Anfrage offenbart Handlungsbedarf
Um mehr über die aktuelle Situation der Physiotherapie zu erfahren und unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die CDU-Fraktion die vorliegende Große Anfrage gestellt. Aus der Antwort geht klar hervor: Nach wie vor zahlt mehr als ein Drittel der Auszubildenden – um genau zu sein: 629 von 1614 – Schulgeld. Sie absolvieren ihre Ausbildung an privaten Physiotherapieschulen. Denn die schulgeldfreien Plätze in Physiotherapieschulen von Krankenhäusern bzw. Reha-Einrichtungen reichen bei weitem nicht aus.
Fachkräfte fehlen bereits jetzt
Ausweislich der Antwort der Landesregierung gibt es in Rheinland-Pfalz zurzeit rund 9260 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Sie ́gehe davon aus, dass die Patientinnen und Patienten die erforderlichen physiotherapeutischen Leistungen erhalten ́. Gleichzeitig muss sie aber einräumen, dass es bei der Gegenüberstellung von Nachfrage und Angebot zu einer Lücke von rund 1100 fehlenden Fachkräften kommt.
Mangel verschärft sich durch Schulgeld
Eine Hürde für die Steigerung der Ausbildungszahlen ist das Schulgeld an privaten Schulen. Das stellt auch die Landesregierung in der Antwort ausdrücklich fest. Aber dann muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum auch mehr als drei Jahre nach der vollmundigen Ankündigung nach wie vor Schulgeld anfällt. Der bloße Verweis auf eine nach wie vor tätige Arbeitsgruppe reicht hier definitiv nicht aus. Wir erwarten, dass nun zeitnah gehandelt wird.