Mehr Klarheit und Konsequenz in der Asyl- und Integrationspolitik

In Rheinland-Pfalz muss die Landesregierung in der Asyl- und Integrationspolitik den politischen Rahmen, der auf  Bundesebene geboten wird, voll ausschöpfen und mehr Klarheit und Konsequenz zeigen. 

Im Laufe der vergangenen Jahre hat der umfangreiche Zuzug das Asylsystem und die Kommunen vor enorme Herausforderungen gestellt. Unser Land hat dabei die Aufgabe mehrere Rechtsgüter miteinander in Einklang bringen: Den Schutz verfolgter und von Krieg bedrohter Menschen, die Aufnahme und Integrationsmöglichkeiten unserer Kommunen zu stärken, die konsequente Integration von Bleibeberechtigten und die ebenfalls konsequente Beendigung des Aufenthalts derjenigen, die kein Bleiberecht haben gewährleisten, und die Wahrung der Interessen und des Schutzes der eigenen Bevölkerung. Damit erschöpfen sich die Herausforderungen noch lange nicht.

Daher hat die CDU-geführte Bundesregierung seit 2015 vielfache Maßnahmen in Kraft gesetzt, um unsere nationalen Grenzen zu kontrollieren, die europäischen Außengrenzen zu schützen, Identitäten von Zugewanderten festzustellen, den unrechtmäßigen Zuzug zu reduzieren, die Aufnahme verfolgter Menschen zu gewährleisten und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. 

Viele dieser Initiativen wurden immer wieder auch von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz verzögert und behindert, wie zum Beispiel durch die Blockade bei der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsländer.

Dennoch ist es der Bundesregierung gelungen, eine ganze Reihe neuer Möglichkeiten zu nutzen, die Integration zu beschleunigen und einzufordern, die Rückführung zu erleichtern, falsche Anreize abzubauen und richtige aufzubauen.

Leider werden diese Optionen in Rheinland-Pfalz in vielen Fällen kaum oder gar nicht angewendet. So eröffnet das Asylgesetz auf Initiative der CDU-geführten Bundesregierung die Möglichkeit, dass Asylbewerber sechs Monate in der Erstaufnahme verbleiben. In dieser Zeit können die Identitätsangaben verifiziert, das Anerkennungsverfahren in den meisten Fällen abgeschlossen werden und in einigen Fällen sogar das Widerspruchsverfahren. 

Dennoch bleiben in Rheinland-Pfalz – trotz vorhandener Kapazitäten – weniger als zehn Prozent der Asylsuchenden die vollen sechs Monate in der Erstaufnahme, obwohl rund die Hälfte keinen Schutzstatus erhalten hat. 

Dies belastet die Kommunen und erschwert eine schnelle Rückführung der abgelehnten Bewerber. Aus der Erstaufnahme kann die Rückführung problemloser erfolgen als aus den dezentralen Einrichtungen in den Städten und Gemeinden. 

Von der Möglichkeit, Asylbewerber bis zu zwei Jahre in der Erstaufnahme unterzubringen, wird überhaupt kein Gebrauch gemacht. Dies ist insbesondere für Asylsuchende von besonderer Bedeutung, bei denen vonseiten des Staates ein hohes Ausreiseinteresse vorhanden ist, weil sie durch radikale Ansichten oder aggressives Verhalten das friedliche Zusammenleben belasten. Auch wenn bereits absehbar ihr Asylantrag mit großer Sicherheit abgewiesen wird, werden dennoch auch diese Personen in Rheinland-Pfalz weiter in die Kommunen verteilt. 

Bei der Frage der Altersfeststellung ist es ebenfalls auf eine Initiative der CDU zurückzuführen, dass im Zweifelsfall medizinische Nachweise eingeholt werden können. Diese gesetzliche Regelung wird in Rheinland-Pfalz so gut wie gar nicht angewendet. Denn trotz wissenschaftlicher Belege und Praxiserfahrungen behauptet die Landesregierung, man könne keine zuverlässige Feststellung der Volljährigkeit treffen, daher sei eine Anwendung unethisch. 

Die Landesregierung gibt sichere Möglichkeiten aus der Hand, Klarheit über das tatsächliche Alter unbegleitet minderjähriger Asylsuchender zu schaffen, wenn sie Jugendämter als beispielgebend hervorhebt, die im vergangenen Jahr vollständig auf medizinische Alterstests verzichten. Denn durch die konsequente Anwendung der medizinischen Alterstests in der zentralen Clearingstelle des Saarlandes wurden in einem Jahreszeitraum 35 % der untersuchten angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge als Erwachsene identifiziert. In Rheinland-Pfalz sind es angeblich nur halb so viele.

Auch im Hinblick auf die Rückführung setzt die Landesregierung trotz deutlich erweiterter Möglichkeiten weiter darauf, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam zu umgehen. Dies führt dazu,dass Abschiebungen aus den Kommunen erfolgen und deshalb tendenziell öfter scheitern oder abgebrochen werden müssen. Das frustriert die zuständigen Ausländerbehörden, die Vollzugsbeamten und die Bürger. Denn die Akzeptanz zur Aufnahme von Asylsuchenden in unserem Land auf der einen Seite schwindet, wenn nicht auf der anderen Seite deutlich erkennbar wird, dass Asylbewerber ohne Bleiberecht unser Land auch wieder rasch verlassen.

Mehr als die Hälfte aller Asylbegehren werden EU-weit in Deutschland gestellt. Dies lässt den Rückschluss zu, dass es noch immer Anreizeffekte gibt, just nach Deutschland zu kommen – nicht nur, um vor Krieg und Verfolgung zu fliehen. Deshalb ist es wichtig, falsche Anreize zu reduzieren, indem Geldleistungen soweit wie möglich in Sachleistungen umgewandelt werden. In Rheinland-Pfalz wird dennoch noch immer auf alleinigen Sachleistungsbezug verzichtet. 

Integration ist nicht nur als einseitiges Angebot der Aufnahmegesellschaft, sondern auch als Pflicht des Ankommenden zu begreifen. Daher müssen in Fällen von Integrationsverweigerung konsequent Sanktionen folgen, die der Bund aus gutem Grund ermöglicht hat. Auch hierfür hat die Union unter anderem mit dem Bundesintegrationsgesetz aus dem vergangenen Jahr die Voraussetzungen geschaffen. Im Integrationsansatz des Landes fehlen jedoch noch immer wirksame Sanktionsmechanismen.

Zudem wird die Integration anerkannter Asylsuchender durch eine fehlende Wohnsitzauflage erschwert. Auch von diesem wichtigen Steuerungs- und Integrationsinstrument für anerkannte Asylsuchende, die von Transferleistungen abhängig sind, wird in Rheinland-Pfalz kein Gebrauch gemacht. 

Insbesondere kreisfreie Städte klagen über einen immensen Zuzug, der ihre Integrationsfähigkeit und die angespannte Wohnsituation massiv herausfordert. Auf der anderen Seite können Kommunen ihre Integrationsangebote nicht verlässlich planen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die jeweiligen Asylsuchenden auch am Ort bleiben. Das mindert verständlicherweise auch die Bereitschaft Ehrenamtlicher, sich in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit zu engagieren.

Daher hat die CDU-Fraktion im Landtag den Antrag gestellt, dass von der Landesregierung eingefordert wird die bundesgesetzlichen Regelungen in Fragen der Asylpolitik konsequent anzuwenden. 

Dies gilt insbesondere für die Verweildauer in der Erstaufnahme, die Rückführung, die Wohnsitzauflage, die Umwandlung von Bargeldleistungen in Sachleistungen, die möglichen Maßnahmen einer Integrationsverpflichtung und die verlässliche Altersfeststellung, indem nach saarländischem Vorbild zentrale landesweite Clearingstellen aufgebaut werden, die konsequent auch medizinische Altersfeststellungen vornehmen.