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Heute für Morgen!

Endlich das volle Potential von Photovoltaik entfalten

Den Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Das ist vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels unumstritten. Putins Angriffskrieg hat den Handlungsdruck zusätzlich erhöht und unsere Verletzlichkeit im Bereich der Energieversorgung offen gelegt. Im Kern geht es jetzt nicht nur vorrangig um Unabhängigkeit von Importen, sondern vor allem um den Klimaschutz und damit um die Zukunft der nachfolgenden Generationen.

Zu Beginn des Monats haben wir als CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz eine interne Expertenanhörung zum Landessolargesetz (LSolarG) durchgeführt. Dabei kam heraus: Das aktuell gültige Gesetz, welches im vergangenen Jahr durch die Ampel-Fraktionen beschlossen wurde, ist halbherzig und geht am Ziel vorbei.

Die vom Land gesteckten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien werden krachend verfehlt. Gerade im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Lebens- aber vor allem auch des industriell starken und mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz ist dies fatal.

Die CDU-Fraktion im Landtag zeigt sich mutig und hat in der heutigen Plenardebatte einen eigenen, deutlich weitergehenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des LSolarG sowie einen zugehörigen Entschließungsantrag eingereicht. Im Anhang beigefügt finden Sie die jeweiligen Dokumente, sowie die Rede unseres Obmanns Markus Wolf, MdL. Uns ist heute ein kleiner Zwischenschritt gelungen! Die Ampelfraktionen sind über ihren Schatten gesprungen und haben mit uns gemeinsam den Antrag in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Hier werden wir jetzt gemeinsam an der weiteren Umsetzung arbeiten.

Abschließend möchten wir Ihnen noch danken. Unsere Arbeit lebt vom Austausch mit Ihnen. Ihre Impulse bilden eine wichtige Grundlage für unsere Initiativen im Parlament. Gerne sind wir auch weiterhin als CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz für Sie die passenden Ansprechpartner. Zum einen laden wir Sie herzlich dazu ein, jederzeit den Austausch mit und zu suchen. Gleichzeitig dürfen Sie unsere Mail mit den zugehörigen Dokumenten gerne auch an interessierte Personen weiterleiten.

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Unsere Initiative hat folgende Ziele:

Erweiterten Energiebedarf decken

Der Strombedarf in Deutschland entwickelt sich bis 2045 von 580 TWh auf voraussichtlich mehr als 1.000 TWh. Die Wasserstoffstudie des Landes zeigte nochmal eindrucksvoll, dass sich der Ausbau von PV-Anlagen in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren verzehnfachen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert den bisherigen Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle Neubauten, grundlegenden Dachsanierungen und Parkplätze, um diese gesteckten Ziele zu erreichen.

Ungleichbehandlung entgegenwirken

Mit dem vorliegenden Entwurf wird auch der potenziellen Ungleichbehandlung gewerblicher Nutzer gegenüber anderen Nutzungen sowie Bauvorhaben der öffentlichen Hand begegnet. Den Unternehmen im Land ist es nicht vermittelbar, warum eine Pflicht nur für sie gelten sollte.

Öffentliche Hand als Vorbild

Beim aktuelle gültigen LSolarG versteckt sich die Landesregierung und nimmt sich selbst aus der Pflicht heraus. Unserer Meinung nach, widerspricht dies der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Eine gesetzliche Einbeziehung der öffentlichen Gebäude würde deshalb die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei der Wirtschaft deutlich erhöhen.

Bürokratieabbau

Die Regelung verzichtet in Zukunft auf die Begrenzung auf „gewerblich genutzte“ Einrichtungen und schafft somit Gleichbehandlung für alle Nutzungsformen. Neben dem Aspekt der Gerechtigkeit führt dies auch zu weniger Bürokratie, da bei der Bearbeitung von Bauanträgen für Neubauten auf eine Prüfung der Verpflichtung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage verzichtet werden kann. Diese soll nach unserem Entwurf in Zukunft grundsätzlich gegeben sein.

Zudem fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung dazu auf, gegenüber dem Bund auf die weitere Entbürokratisierung der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen hinzuwirken, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung sogenannter Balkonsolaranlagen. Zudem soll die Landesregierung im Gespräch mit dem Bund auf die weitere Entbürokratisierung des Verkaufs des produzierten Stroms an Mieter und nahe gelegene Dritte zu drängen;

Technologieoffenheit fördern

Zur Erfüllung der Pflicht kann in unserem Gesetzesentwurf neben einer Photovoltaikanlage auch eine Anlage zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus Erneuerbaren Energien wie Sonnenstrahlung, Wind, Geothermie/Umweltwärme, Biomasse auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche, auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden. So fördern wir die Technologieoffenheit und setzen keine engen Begrenzungen.

Objekteigentümer nicht überfordern – sukzessive Einführung

Die Lage auf dem Markt für Photovoltaikanlagen und damit verbundenen Dienstleitungen ist äußerst angespannt. Bereits heute bestehen teilweise mehrmonatige Wartefristen für Beratung, Planung, Lieferung und Installation. Es ist ungewiss, wann sich diese Situation entspannt. Daher ist bei der Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes darauf zu achten, dass alle Betroffenen einer gesetzlichen Vorgabe auch tatsächlich folgen können. Durch die Verlängerung der gesetzlich normierten Nachweispflicht wird der Marktsituation Rechnung getragen.

Angebotsseite ausbauen

Gegenwärtig ist die Marktlage im Bereich der Photovoltaik von einer hohen Nachfrage, langen Lieferzeiten und steigenden Kosten gekennzeichnet. Dies kann aber keine Begründung dafür sein, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, nicht zu forcieren. Im Gegenteil: Die Landesregierung muss gemeinsam mit der Bundesregierung alles daransetzen, Barrieren auf der Angebotsseite ab- und Produktionskapazitäten in Deutschland aufzubauen.

Ein Problem stellt zudem der Fachkräftemangel dar. Er trifft Handwerker und Dienstleister in der Photovoltaik-Branche aber natürlich auch die Endverbraucher. Der Landesregierung stellt sich die Aufgabe, ihre Anstrengungen deutlich zu erhöhen, um mehr junge Menschen für eine berufliche Karriere im Handwerk zu gewinnen. In enger Zusammenarbeit mit den Kammern, Innungen, Instituten sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen lassen sich Synergien erzeugen.

Gezielte Kampagnen können einen Beitrag dazu leisten, dass auch mehr junge Mädchen und Frauen den Weg in technische Berufe finden.

Möglichkeiten eröffnen – PV-Anlagen im Einklang mit dem Denkmalschutz

Bei Eingriffen in Bestandsgebäude sind potenziell auch Gebäude betroffen, die unter Denkmalschutz stehen. Bisher war erfahrungsgemäß gerade im Denkmalschutz die Nutzung von Photovoltaik schwierig. Dies ergab sich zum einen aus den Ansprüchen der Denkmalpflege, die historisch (gewachsene) Ansicht des geschützten Bauwerkes zu erhalten. Zum anderen erfordert die Nutzung von Photovoltaik in älterer Gebäudesubstanz und auf historischen Dachlandschaften einen erhöhten Aufwand.

Hier hat es bei vielen Bürgern ein Umdenken gegeben. Fortschritte in der Technik führen zu neuen Lösungen, die flexibler einsetzbar und besser mit den Ansprüchen einer schutzwürdigen Ansicht vereinbar sind. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und in Zukunft weitere Gebäude zu möglichen Standorten von Solaranlagen machen. Der vorliegende Gesetzesentwurf führt dazu, dass Genehmigungen von Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmälern sowie in ausgewiesenen Denkmalzonen grundsätzlich zu erteilen sind. Bedingung ist eine Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Denkmalschutzgesetzes.

Im Entschließungsantrag fordern wir die Regierung auf, den unteren Denkmalschutzbehörden mit gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen das richtige Werkzeug an die Hand zu geben.

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