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Frust statt Frohsinn!

Bürokratie und hohe Sicherheitsauflagen bedrohen unsere Umzüge zu Fastnacht/Fasching/Karneval

Der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Christian Baldauf sorgt sich um die Veranstaltungskultur in Rheinland-Pfalz. Es sei zu befürchten, dass die vielen abgesagten Fastnachts- bzw. Karnevalsumzüge nur die Spitze des Eisbergs seien. Sicherheit sei wichtig aber die Landesregierung dürfe Kommunen und Veranstalter nicht länger mit den Folgen des geänderten Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes alleine lassen. Es gehe hier auch um den Schutz des Ehrenamts:

„Nach dem Karneval kommen Wein- und Winzerfeste, kommen Kerb und Kirmes, kommen ganz unterschiedliche regionale Traditionsveranstaltungen unter freiem Himmel und immer wieder stellt sich die Herausforderung für die örtlichen Verwaltungen, eventuelle Gefährdungen sachgerecht zu beurteilen. Für Kommunen und Veranstalter entstehen zusätzliche Kosten, die gerade kleine Vereine überfordern. Denn der finanzielle Aufwand für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, den Einsatz professioneller Security und Technik, für Absperrmaßnahmen und vieles mehr kann sich schnell auf mehrstellige Summen addieren.“

Baldauf betont, dass die vielen Brauchtums- und Traditionsveranstaltung Ausdruck von großem ehrenamtlichem Engagement und rheinland-pfälzischer Lebensfreude seien: „Wir müssen alles tun, um diese prägenden Bestandteile der rheinland-pfälzischen Lebensart und Kultur bewahren und gewährleisten, dass ihre Durchführung nicht durch zu hohe behördliche Auflagen erschwert oder verhindert wird.“

Innenminister Ebling, so Baldauf, mache es sich zu leicht, wenn er die gesamte Verantwortung auf die kommunale Ebene abschiebe. Wenn ein Gesetz anderen Kosten aufbürde, müsse über Kompensationen gesprochen werden. Im Einzelnen habe die CDU-Landtagsfraktion folgende Forderungen:

  • Schaffung eines Hilfsfonds, der betroffenen Vereine aber auch Kommunen als Veranstalter die Finanzierung der durch gestiegene Sicherheitsanforderungen entstehenden zusätzlichen Kosten ermöglicht.
  • Schaffung eines Schutzschirms für ehrenamtliche Veranstalter in Form einer Versicherung analog zu den Möglichkeiten der Kommunen beim GVV.
  • Konkrete Schulungen zur Bewertung von möglichen Gefahren bei der Ausrichtung von Veranstaltungen unter freiem Himmel, um den Verantwortlichen vor Ort mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung zu geben und Überarbeitung der Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel.
  • Schaffung einer praktikablen Lösung für die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, die bei Festumzügen eingesetzt werden und nur mit niedriger Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Verlängerung der Ausnahmereglung für sog. Felder- bzw. Weinbergsfahrten.