CDU-Fraktion hinterfragt Sicherheit von Arrestzellen

Am 9. Januar 2018 ist ein Untersuchungshäftling aus der Arrestzelle des Amtsgerichts Speyer geflohen. Die CDU-Fraktion nimmt dies zum Anlass, sich mit einer Kleinen Anfrage nach der Sicherheit der Arrestzellen bei den Gerichten im Land zu erkundigen. 

„Laut einem Bericht der Rheinpfalz (Ausgabe vom 13. Januar 2018) soll es dem aus dem Amtsgericht Speyer geflohenen Häftling gelungen sein, das Gitter seiner Zelle zu entfernen und die Scheibe einzuschlagen. Das Ministerium soll inzwischen bauliche Veränderungen veranlasst haben, um die Arrestzelle in Speyer sicherer zu machen. Wir haben dies zum Anlass genommen, uns nach der Sicherheit der Arrestzellen im Land insgesamt zu erkundigen. Konkret wollen wir von der Landesregierung wissen:

  1. Welche Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz verfügten zum Stichtag 9. Januar 2018 über keine eigene Arrestzelle?
  2. Waren zum Stichtag 9. Januar 2018 bei den ordentlichen Gerichten in Rheinland Pfalz Arrestzellen in Räumen angesiedelt, die baulich nicht ausschließlich als Zellen genutzt wurden (bitte einzeln nach Gerichten erläutern)?
  3. Wie viele Arrestzellen bei den ordentlichen Gerichten in Rheinland Pfalz entsprachen zum Stichtag 9. Januar 2018 nicht den aktuellen Sicherheitsstandards (bitte einzeln nach Gerichten erläutern)?
  4. Wie viele Arrestzellen waren zum Stichtag 9. Januar 2018 bei den ordentlichen Gerichten in Rheinland Pfalz so ausgestattet, dass Häftlinge in der Vergangenheit durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen fixiert werden mussten (bitte einzeln nach Gerichten erläutern)?
  5. Wie viele Ausbruchsversuche hat es innerhalb der vergangenen fünf Jahre aus Arrestzellen bei den ordentlichen Gerichten in Rheinland-Pfalz gegeben?
  6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung wann ergriffen, um solche Ausbruchsversuche auch an anderen Dienststelle zu vermeiden?“