Aussetzung von Abschiebungen in RLP

Geltende Rechtslage muss auch von der Landesregierung beachtet werden – Rechtsbewusstsein von Frau Binz mangelhaft

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, kritisiert die von der Landesregierung an die kommunalen Ausländerbehörden gerichtete Aufforderung zur Aussetzung von Abschiebungen für die von einem möglichen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ betroffenen Personen. „Damit wird die geltende bundesgesetzliche Rechtslage per Handstreich außer Kraft gesetzt“, so Baldauf:

„In unserem Land gelten feststehende Mechanismen für die Rechtssetzung. Das ist die Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben. Wer meint, im Vorgriff auf eine mögliche bundesgesetzliche Neureglung Fakten schaffen zu können, zeigt nicht nur ein mangelhaftes Rechtsbewusstsein, sondern auch einen Mangel an Respekt vor dem Gesetzgeber – dem Deutschen Bundestag. Dieser hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch gar nicht befasst, geschweige denn, ihn beschlossen. Im Bundestag sitzen nicht nur Mitglieder der Regierungskoalition, sondern auch anderer Parteien.

Im Übrigen brauchen wir eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, jedoch keinen unkontrollierten und unkoordinierten Zuzug in unsere Sozialsysteme durch immer neue ‚Altfallregelungen‘ im neuen Gewand. Genau dazu wird das offensichtlich von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unterstützte Vorhaben von Bundesinnenministerin Faeser führen.

Denn es sendet das Signal, dass man Abschiebungen nur lange genug aussitzen und sich durchmogeln muss, um einen gefestigten Aufenthaltsstaus zu bekommen. So sieht eine Einladung zum Missbrauch des Asylrechts aus. Das schadet denjenigen, die wirklich verfolgt sind und Asyl brauchen, und es schadet dem Zusammenhalt der Gesellschaft.“